In Koblenz-Güls
babsis-ferienhaus  
 
  Mietvertrag u. Bestimmungen 02.05.2024 20:57 (UTC)
   
 
Mietvertrag für möbliertes Ferienhaus „Babsi“


Vermieter

Name/Vorname: Senger-Blasshofer, Barbara

Adresse: Ritterstr. 14

PLZ/Ort: 56076 Koblenz

Telefon: 0261 9143712     Telefax: 03212 1031558

mobil: 01515 7706009 oder 0151 55504209


 

Mieter

Name/Vorname: ...................................................................................      geb.am:.....................


Adresse: ...................................................................................


PLZ/Ort: ...................................................................................


Telefon: ...............................................  mobil: ............................................................................
 

Total Personen: .................    Davon Kinder unter 16 Jahren: ......................

Haustiere: ............................

 

Mietobjekt: Babsis Ferienhaus

Straße: Am Gülser Moselbogen 20

Ort: 56072 Koblenz-Güls


Mietdauer

Mietbeginn am .................................    ab frühestens 14 Uhr


Mietende am .....................................   spätestens um 12 Uhr


Übergabe des Mietobjektes durch den Vermieter/Schlüsselhalter nach
Vereinbarung. Bitte melden Sie Ihre Ankunft spätestens 30 Minuten vorher an unter 0151 55504209 (Blasshofer).

Mietpreis in Euro: 65,00 - 55,00 pro Tag

20% Anzahlung bis zum .......................

 
Rest in Euro: ..........................   zahlbar bis zum ....................................    oder in bar bei Übernahme. Wir können leider keinerlei Kreditkarten annehmen!


Die „Hausordnung“ ist Bestandteil des Mietvertrages. Der Mietvertrag ist erst abgeschlossen, wenn er unterschrieben beim Vermieter eintrifft


Es ist deutsches Recht anwendbar.
Der ausschliessliche Gerichtsstand ist der Ort des Mietobjektes.


 Ort/Datum:                                                      Ort/Datum:


 

...................................................................... ....................................................................


 

Vermieter:                                                         Mieter:


 

...................................................................... ....................................................................

Allgemeine Vertragsbestimmungen

1. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen

Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter ist abgeschlossen, wenn der vom Mieter unterzeichnete Vertrag beim Vermieter eingetroffen ist. Die Anzahlung in Höhe von 20 % des Mietpreises und die Restzahlung werden im Vertrag festgehalten. Trifft der unterzeichnete Vertrag oder die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.

2. Nebenkosten

Die Nebenkosten (Strom, Wasser, Endreinigung) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten werden am Mietende abgerechnet und sind vor der Abreise zu bezahlen. Staatliche Abgaben wie Kurtaxen sind in der Regel nicht im Mietpreis enthalten.

3. Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen

Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßen Zustand übergeben.
Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Schlüsselhalter/Vermieter zu rügen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.

4. Sorgfältiger Gebrauch

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten
und Rücksicht gegenüber den Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt. Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Verstößt der Mieter oder Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter /Schlüsselhalter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen und eine Kostenerstattung für die Schadensbeseitigung verlangen.

5. Rückgabe des Mietobjektes

Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.

6. Annullierung

Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten:

bis 45. Tag vor Anreise: 5% des Mietpreises
bis 31. Tag vor Anreise: 10% des Mietpreises
bis 22. Tag vor Anreise: 20% des Mietpreises
bis 14. Tag vor Anreise: 40% des Mietpreises
bis 8. Tag vor Anreise: 50% des Mietpreises
ab 7. Tag vor Anreise: 80% des Mietpreises

Ersatzmieter: Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Er tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Mieter und Ersatzmieter haften gesamtschuldnerisch für den Mietzins. Maßgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter (bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag). Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.

7. Höhere Gewalt usw.

Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Massnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung in diesen Fällen nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, findet eine Rückvergütung des bereits bezahlten Mietzinses nicht statt. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

8. Haftung

Der Vermieter steht für eine ordnungsgemäße Reservation und vertragskonforme Erfüllung
des Vertrages ein. Die Haftung ist auf den zweifachen Mietpreis beschränkt, es sei denn, es liegen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenutzers, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beauftragte Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenützer verursacht werden, das Verschulden wird vermutet.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart.


10. Datenschutz

Gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung setzen wir Sie darüber in Kenntnis, dass wir Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zu dem Zweck erheben, um unseren rechtlichen Pflichten, z.B. gegenüber dem Finanzamt, nachzukommen. Wir speichern und verarbeiten sie zusammen mit der E-Mail-Kommunikation zur Kontaktaufnahme mit Ihnen im Rahmen des abgeschlossenen Mietvertrages. Die Speicherungsdauer der für das Mietverhältnis relevanten Daten richtet sich nach den Aufbewahrungs-Vorgaben des Gesetzgebers.

Mit Unterzeichnung des Mietvertrages stimmen Sie der Erhebung und Speicherung Ihrer Daten ausschließlich für die vorgenannten Zwecke zu. 

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  Lage
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  Vermieter
Barbara Senger-Blasshofer
Michael Blasshofer
Ritterstr. 14
D-56076 Koblenz
Tel. 0049 261 9143712
mobil 0049 15155504209
oder 0049 151 55504209
Fax: 03212 1031558
E-Mail: mibablase@gmail.com
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